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   OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 W 28/13 (Kart)   

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https://dejure.org/2015,12749
OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 W 28/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2015 - 11 W 28/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 11 W 28/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 ZPO
    Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 66
    Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers trotz Prozessführungsbefugnis aus Versicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66
    Zulässigkeit des Beitritts des D&O-Versicherers zu einem Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit der Nebenintervention eines D&O-Versicherers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Für die von dem
    D&O Versicherung, Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Nebenintervention des D&O-Versicherers im Haftungsprozess gegen die versicherte Person

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    D&O-Versicherung

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Über den Trend zur Nebenintervention des D&O-Versicherers im Haftungsprozess gegen die versicherte Person

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Über den Trend zur Nebenintervention des D&O-Versicherers im Haftungsprozess gegen die versicherte Person

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Über den Trend zur Nebenintervention des D&O-Versicherers im Haftungsprozess gegen die versicherte Person

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Über den Trend zur Nebenintervention des D&O-Versicherers im Haftungsprozess gegen die versicherte Person

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenintervention des (D&O-)Haftpflichtversicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 510
  • VersR 2016, 1010
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 W 28/13
    Zwar handelt es sich bei den klägerseits zitierten Fällen, in denen eine Versicherung neben dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person als Nebenintervenientin zugelassen wurde, um Fälle eines mutmaßlich gestellten Unfalls (so BGH VersR 1993, 625; OLG Frankfurt, VersR 1996, 212) - eine Beschränkung auf solche Fälle lässt sich diesen Entscheidungen jedoch nicht entnehmen.
  • OLG Frankfurt, 14.08.1995 - 15 W 20/95

    Verkehrsunfall; Haftpflichtprozeß; Gesamtschuldner; Streithelfer; Fingierter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 W 28/13
    Zwar handelt es sich bei den klägerseits zitierten Fällen, in denen eine Versicherung neben dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person als Nebenintervenientin zugelassen wurde, um Fälle eines mutmaßlich gestellten Unfalls (so BGH VersR 1993, 625; OLG Frankfurt, VersR 1996, 212) - eine Beschränkung auf solche Fälle lässt sich diesen Entscheidungen jedoch nicht entnehmen.
  • OLG Nürnberg, 11.04.2022 - 5 W 2855/20

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des

    Im Streitfall ergäbe sich ein rechtliches Interesse am Beitritt auf Seiten des Beklagten auch aus der durch die Streitverkündung seitens des Beklagten ausgelösten Interventionswirkung (OLG Frankfurt VersR 2016, 1010).
  • OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Nebeninterventionen

    Dass der Nebenintervenient auch eine vertragliche Prozessführungsbefugnis für den unterstützten Beklagten besitzt, steht dem grundsätzlich nicht entgegen (OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996, 6 U 187/95, NJW-RR 1997, S. 156 ff., OLG Frankfurt VersR 2016, 1010 Rn. 16; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 66 Rn. 8).
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